Thema:

HAUSORDNUNG DES STELLWERK

Datum:

27/10/1992

Quelle:

hängt im Stellwerk aus

 


Offener Jugendtreff der Stadt Bad Aibling:

Hausordnung

  1. Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Das
    Ziel ist, Jugendlichen eine Begegnungsstätte zu schaffen und Angebote
    für ihre Freizeitgestaltung zu machen.

  2. Für den Schlüssel des Jugendtreffs ist der Vorstand des Vereins
    "Jugendinitiative Mangfalltal e.V." verantwortlich.

  3. Der Jugendtreff kann freitags und samstags bis 24.00 Uhr, an den
    übrigen Tagen bis 23.00 Uhr geöffnet sein. Der Vorstand legt im Rah-
    men dieser Grenzen die Öffnungszeiten für jeden Tag fest.
    Mit Außnahme außerordentlicher Veranstaltungsreihen soll der Jugend-
    treff maximal an 4 Abenden pro Woche geöffnet sein.

  4. Feiern und Feste, die die Öffnungszeiten überschreiten, müssen vom
    Vorstand und von der Stadt Bad Aibling im voraus genehmigt werden.
    Sie enden spätestens zur gesetzlichen Sperrstunde (1.00 Uhr).

  5. Die Abgabe und der Verzehr branntweinhaltiger Getränke ist im Jugend-
    treff nicht gestattet. An offensichtlich angetrunkene Jugendliche
    darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Das Mitbringen alkoho-
    lischer Getränke ist nicht gestattet.

  6. Personen, die im Jugendtreff Drogen nehmen, anbieten oder veräußern,
    werden sofort aus dem Jugendtreff verwiesen.

  7. Bau-, feuer-, gesundheitspolizeiliche und gewerberechtliche Vor-
    schriften sowie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sind ein-
    zuhalten.

  8. Der Vorstand ist letztlich für die Ordnung in den Räumen und den
    laufenden Betrieb verantwortlich.

  9. Während der Öffnungszeiten, beim Betreten und Verlassen des Jugend-
    treffs ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung der Nachbarn zu
    achten.
    Der Verkehr auf den öffentlichen Flächen darf nicht durch Parken
    oder sonstige Nutzung gestört werden.

  10. Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind umgehend dem Vor-
    stand zu melden.

  11. Hausrecht hat derjenige, der vom Vorstand als Thekendienst bestimmt
    wurde. Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung oder an die An-
    ordnungen des Thekendienstes halten, können des Hauses verwiesen werden.

  12. Über ein Hausverbot entscheidet der Vorstand

  13. Diese Hausordnung ist im Jugendtreff anzuschlagen und den Besuchern
    zur Kenntnis zu bringen.

 

Anmerkungen:
siehe auch Vereinssatzung der Jugendinitiative Mangfalltal eV
>> Satzung
Für Nostalgiker: Die eingescannte Orginalhausordnung als jpg!