Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der
offenen Jugendarbeit. Das
Ziel ist, Jugendlichen eine Begegnungsstätte zu schaffen und Angebote
für ihre Freizeitgestaltung zu machen.
Für den Schlüssel des Jugendtreffs ist der
Vorstand des Vereins
"Jugendinitiative Mangfalltal e.V." verantwortlich.
Der Jugendtreff kann freitags und samstags
bis 24.00 Uhr, an den
übrigen Tagen bis 23.00 Uhr geöffnet sein. Der Vorstand legt im Rah-
men dieser Grenzen die Öffnungszeiten für jeden Tag fest.
Mit Außnahme außerordentlicher Veranstaltungsreihen soll der Jugend-
treff maximal an 4 Abenden pro Woche geöffnet sein.
Feiern und Feste, die die Öffnungszeiten
überschreiten, müssen vom
Vorstand und von der Stadt Bad Aibling im voraus genehmigt werden.
Sie enden spätestens zur gesetzlichen Sperrstunde (1.00 Uhr).
Die Abgabe und der Verzehr
branntweinhaltiger Getränke ist im Jugend-
treff nicht gestattet. An offensichtlich angetrunkene Jugendliche
darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Das Mitbringen alkoho-
lischer Getränke ist nicht gestattet.
Personen, die im Jugendtreff Drogen nehmen,
anbieten oder veräußern,
werden sofort aus dem Jugendtreff verwiesen.
Bau-, feuer-, gesundheitspolizeiliche und
gewerberechtliche Vor-
schriften sowie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sind ein-
zuhalten.
Der Vorstand ist letztlich für die Ordnung
in den Räumen und den
laufenden Betrieb verantwortlich.
Während der Öffnungszeiten, beim Betreten
und Verlassen des Jugend-
treffs ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung der Nachbarn zu
achten.
Der Verkehr auf den öffentlichen Flächen darf nicht durch Parken
oder sonstige Nutzung gestört werden.
Sachbeschädigungen, Unfälle und
Beschwerden sind umgehend dem Vor-
stand zu melden.
Hausrecht hat derjenige, der vom Vorstand
als Thekendienst bestimmt
wurde. Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung oder an die An-
ordnungen des Thekendienstes halten, können des Hauses verwiesen werden.
Über ein Hausverbot entscheidet der
Vorstand
Diese Hausordnung ist im Jugendtreff
anzuschlagen und den Besuchern
zur Kenntnis zu bringen.